Verantwortungsvolle Erhöhung der Grundsteuer

Der Rat der Stadt Wegberg hat am 7.12.2021 beschlossen die Grundsteuer A und B zu erhöhen. Die FDP hat schweren Herzens für die Grundsteuererhöhung gestimmt. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Seit Jahren haben wir auf Grund der allseits bekannten schlechten Haushaltslage der Stadt Wegberg einen verantwortungsvollen Umgang mit den Haushaltsmitteln angemahnt. Dies geschah zum Schutz des Portemonnaies des Bürgers. Unsere Mahnungen wurden von den großen Fraktionen der CDU und SPD nicht gehört. Kostspielige Entscheidungen, insbesondere die Umgestaltung des Mühlenweihers und die Schaffung einer eigenen städtischen Grünannahmestelle, wurden von CDU und SPD ohne ernsthafte Prüfung auf ein Sparpotential bzw. die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen durchgewunken. Ein weiteres besonders drastisches Beispiel ist die gerade erst am 30.11.2021 im Ausschuss beschlossene Fahrbahnsanierung der Straße „Rathausplatz“. Durch die gegen die FDP beschlossene Sanierung mit Kopfsteinpflaster wird sich der Haushaltsansatz für 2022 von 160.000 € auf 450.000 € erhöhen. Alleine diese Erhöhung frisst im Jahr 2022 fast die Hälfte der Mehreinnahmen aus der am 7.12.2021 beschlossenen Grundsteuererhöhung (ca. 610.000 €) auf. Vor diesem Hintergrund passt das Bedauern der CDU, dass eine Grundsteuererhöhung gegen die Stimmen der CDU und zu Lasten des Bürgers beschlossen wurde, sowie die wiederholten Bekenntnisse der CDU, Sparpotenzial und Konsolidierungsmaßnahmen ermitteln zu wollen (s. bereits RP-Artikel vom 27.05.2021), nicht mit dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten der CDU zusammen. Denn nicht nur die Grundsteuererhöhung, die der Bürger im Steuerbescheid schwarz auf weiß lesen kann, sondern auch die Investition in nicht notwendige und unwirtschaftliche Maßnahmen sowie die fehlende Ausnutzung von Sparpotential stellen einen Griff in die Tasche des Bürgers dar. Für die Entscheidung, die Grundsteuern zu erhöhen, waren auch keine aktuellen Zahlen in Form des Haushaltes 2022 erforderlich. Die schlechte Haushaltslage ebenso wie ein fehlender Geldregen in die städtische Kasse sollte allen politischen Akteuren hinreichend bekannt sein. Das geringfügig positive Ergebnis aus dem Jahresabschluss 2020 kann darüber nicht hinwegtäuschen. Es folgt allein daraus, dass zwingend notwendige Investitionen beispielsweise in die Kanalsanierung im Jahr 2020 nicht durchgeführt wurden und Wegberg einen Investitionsstau vor sich herschiebt. Den höheren Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2021 werden geringere Schlüsselzuweisungen des Landes in den Folgejahren gegenüberstehen.

Eine gemäßigte Grundsteuererhöhung ab dem Jahr 2022 ist unumgänglich und verhindert einen noch schmerzhafteren sprunghaften Anstieg im Jahr 2024. Zur Verhinderung eines weiteren erheblicheren Anstiegs im Jahr 2024 ist aber auch ein Umdenken der anderen Fraktionen im Rat erforderlich. Zukünftige Entscheidungen müssen auf Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparpotential geprüft werden. Denn „Wegberg kann nicht mehr“.